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Zu unseren Mandanten gehören zudem Hersteller von Medizinprodukten.

Die rechtlichen Regelungen in diesem Bereich werden durch den zunehmenden Einfluss von europarechtlichen Vorgaben komplizierter, wir sind mit den neuesten Entwicklungen und Gesetzen auf diesem Gebiet vertraut und bieten unseren Mandanten sachverständigen Rat zu allen relevanten Fragestellungen - sei es zur Entwicklung ihrer Produkte, der Konformitätsbewertung, Kennzeichnung oder zum Vertrieb ihrer Medizinprodukte. Mit unserer Expertise können wir sowohl mit zuständigen Behörden –nationale oder europäische- konstruktiv verhandeln als auch im Bedarfsfall unsere Mandanten bei gerichtlichen Auseinandersetzungen kompetent unterstützen.

Die Schwerpunkte unserer Beratungsleistung sind u.a. die folgenden:

  • Entwicklung von Medizinprodukten
  • Abgrenzung Arzneimittel – Medizinprodukt – Kosmetikum
  • Regulatorische Anforderungen: CE-Zertifizierungsverfahren bei den Benannten Stellen
  • Markteinführung und Vermarktung
  • Erstattungsrecht
  • Hilfsmittelrecht
  • Produktsicherheit und Produkthaftung

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