
Betrachtet man die Gesundheitsreformen der vergangenen Jahre, so wird das Bemühen des Gesetzgebers deutlich, die traditionell bedingte Trennung der verschiedenen medizinischen Versorgungsbereiche aufzulockern. Die hierdurch geschaffenen Kooperationsmöglichkeiten zwischen niedergelassenen Ärzten, Krankenhäusern, Apothekern, Arzneimittel- und Medizinprodukteherstellern untereinander sowie mit Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen sind in ihren Auswirkungen auf den einzelnen Akteur im Gesundheitswesen kaum noch überschaubar. Dies zeigt bereits die Vielzahl der rechtlichen Bestimmungen, die für jeden dieser Bereiche Gültigkeit beanspruchen. Daneben sind jedoch betriebswirtschaftliche und steuerliche Auswirkungen von entscheidender Voraussetzung für den Erfolg eines Vorhabens. Neue und visionäre Konzepte müssen schließlich in unserem, durch die Pluralität der Entscheidungsträger gekennzeichneten, Gesundheitswesen an der richtigen Stelle eingebracht werden, um überhaupt wahrgenommen zu werden.
Unsere Kanzlei ist bestrebt, das für die Erarbeitung, Verhandlung und Umsetzung solcher Konzepte notwendige "Know-How" durch eine umfassende Beratung sicherzustellen. Derart komplexe Konzeptionen machen allerdings auch auf Seiten der Berater eine Kooperation unterschiedlicher Kompetenzbereiche erforderlich, und zwar in gesundheitspolitischen, betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen. In Fragen der Rechts-, Politik-, Unternehmens-, und Steuerberatung kooperieren wir daher mit namhaften Unternehmen und Partnern, gerne aber auch mit den Partnern Ihres Vertrauens.
Kooperieren heißt miteinander gemeinsam Ziele definieren und verfolgen. Dies gilt für Partner ebenso, wie für die Vertragspartner einer geplanten Kooperation. Unsere Kooperationspartner möchten wir Ihnen im folgenden vorstellen. Sie stehen Ihnen bei entsprechendem Bedarf gerne zur Verfügung.