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Vertragsarztrecht

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Schnapp/Wigge
Handbuch des Vertragsarztrechts
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Das Vertragsarztrecht (früher Kassenarztrecht) ist für den niedergelassenen Arzt nach wie vor eine bedeutende Spezialmaterie.

Dies beruht darauf, dass einerseits über 90 Prozent aller Patienten gesetzlich krankenversichert sind und andererseits gerade das Vertragsarztrecht eine Vielzahl von rechtlichen Sonderregelungen enthält. Aufgrund des komplizierten Geflechtes von unterschiedlichsten Rechtsvorschriften sind die Rechte und Pflichten, die sich aus der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung ergeben, für den einzelnen Vertragsarzt nur schwer zu überschauen. Durch häufige gesetzgeberische Änderungen befindet sich das Vertragsarztrecht zudem in einem ständigen Wandel. Wir beraten und vertreten Ärzte und andere Leistungserbringer, wie z.B. Psychotherapeuten, auf dem gesamten Gebiet des Vertragsarztrechts. Hierzu gehören insbesondere folgende Bereiche:

  • Zulassungsrecht (Ärzte-ZV, Bedarfsplanungsrichtlinien)
  • Ermächtigung von Krankenhausärzten
  • Disziplinarverfahren
  • Plausibilitätsverfahren
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung
  • Honorarangelegenheiten
  • Abrechnungsfragen
  • Qualitätssicherungsfragen (Evidenzbasierte Medizin - EBM)
  • Niederlassung am Krankenhaus
  • Kooperationen mit anderen Leistungserbringern/MVZ
  • Anstellung
  • Integrierte Versorgung
  • Modellvorhaben/Strukturverträge

Das Vertragsarztrecht ist darüber hinaus auch für andere Rechtsgebiete von entscheidender Bedeutung. So sind einerseits vertragsarztrechtliche Vorgaben bei der Gestaltung von Gemeinschaftspraxis- und Praxisgemeinschaftsverträgen zu berücksichtigen; andererseits können zulassungsrechtliche sowie abrechnungstechnische Gesichtspunkte Vorfragen für den Vorwurf eines Abrechnungsbetruges sein.

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