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Krankenhausrecht

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Das Krankenhausrecht befasst sich mit allen Fragen des Krankenhausbetriebes.

Es ist dadurch gekennzeichnet, dass die einschlägigen rechtlichen Regelungen aus einer Vielzahl unterschiedlicher Rechtsgebiete herrühren. Aufgrund des kontinuierlich anhaltenden Kostendrucks im Gesundheitswesen hat in der Vergangenheit insbesondere die Ausgliederung und Privatisierung von medizinischen Leistungen durch die Krankenhäuser zunehmend an Bedeutung gewonnen. Abzuwarten bleibt auch, welche Auswirkungen die Einführung der DRG’s (Diagnosis Related Groups) im Krankenhausbereich haben wird.

Unsere anwaltliche Tätigkeit umfasst die Beratung und gerichtliche sowie außergerichtliche Vertretung von Krankenhäusern in öffentlich-rechtlicher, kirchlicher und privater Trägerschaft insbesondere in den nachfolgenden Bereichen:

  • Zulassung von Krankenhäusern, Abschluss von Versorgungsverträgen
  • Vergütung von Krankenhausleistungen
  • Konzessionen von Privatkrankenanstalten
  • Werbung und Öffentlichkeitsarbeit im Krankenhaus
  • Arbeitsrecht im Krankenhaus
  • Gestaltung und Abwicklung von Kooperationsverträgen mit niedergelassenen Ärzten
  • Datenschutzrecht
  • Kostenerstattungsstreitigkeiten gegenüber Krankenkassen
  • Beteiligung von Krankenhäusern an Modellvorhaben und der Integrierten Versorgung

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