
Es ist dadurch gekennzeichnet, dass die einschlägigen rechtlichen Regelungen aus einer Vielzahl unterschiedlicher Rechtsgebiete herrühren. Aufgrund des kontinuierlich anhaltenden Kostendrucks im Gesundheitswesen hat in der Vergangenheit insbesondere die Ausgliederung und Privatisierung von medizinischen Leistungen durch die Krankenhäuser zunehmend an Bedeutung gewonnen. Abzuwarten bleibt auch, welche Auswirkungen die Einführung der DRG’s (Diagnosis Related Groups) im Krankenhausbereich haben wird.
Unsere anwaltliche Tätigkeit umfasst die Beratung und gerichtliche sowie außergerichtliche Vertretung von Krankenhäusern in öffentlich-rechtlicher, kirchlicher und privater Trägerschaft insbesondere in den nachfolgenden Bereichen: