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Arzt- und Zahnarztrecht

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Im Fokus unserer anwaltlichen Tätigkeit steht die profunde Betreuung unserer Mandanten in der gesamten Bandbreite des Arzt- und Zahnarztrechtes.

Dabei stehen wir Ihnen als niedergelassener (Zahn-) Arzt bzw. Krankenhausarzt mit unserer Expertise beratend bei der Vertretung in behördlichen und gerichtlichen Verfahren sowie bei der Beantwortung einzelner Rechtsfragen zur Seite.

Unser Dienstleistungsspektrum erstreckt sich insbesondere auf folgende Bereiche:

  • (Zahn-) Ärztliche Kooperationsformen (Organisationsgemeinschaften wie zum Beispiel die gemeinsame Nutzung von Röntgengeräten, CT´s und MRT´s, Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinische Versorgungszentrum, Praxisverbund)
  • Kooperationen mit Krankenhäusern
  • Approbation (Rücknahme, Widerruf, Ruhen, Erteilung, Wiedererteilung)
  • (Zahn-) Ärztliche Weiter- und Fortbildung (Facharzt-, Schwerpunkt-, und Zusatzbezeichnungen, Fachkundenachweise, Weiterbildungsermächtigung, Fachgebietsgrenzen, Anerkennung von Diplomen in der EU)
  • Ärztliche Gebührenordnung (GOÄ bzw. GOZ)
  • IGeL
  • Schweigepflicht und Datenschutz
  • Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten
  • Aufklärungspflicht
  • Ärztlicher Notfalldienst, Teilnahmepflichten
  • Angestellte Ärzte in der Praxis oder im Krankenhaus (Verträge, Weisungsrechte, Vergütung)
  • (Zahn-) Ärztliches Werberecht (Homepage, Flyer, Eintragung in Verzeichnisse)
  • Wettbewerbsrechtliche Konsequenzen von Berufsrechtsverstößen
  • Berufsgerichtliche und disziplinarische Ahndung der Verletzung berufsrechtlicher Bestimmungen
  • Abgabe von Waren bzw. Erbringung gewerblicher Dienstleistungen durch (Zahn-) Ärzte
  • Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit bei der Zusammenarbeit mit Dritten, insbesondere der Industrie
  • Berufsgerichtliche Verfahren

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