

Herr Rechtsanwalt Tilmann Kirsch unterstützt seit Juli 2018 das Team am Standort Hamburg.
Er berät schwerpunktmäßig im Bereich des Vertragsarztrechtes unter Berücksichtigung des ärztlichen Berufsrechtes und den sich hierbei ergebenden Schnittmengen zu weiteren Rechtsgebieten, insbesondere Gesellschafts- und Arbeitsrecht sowie Strafrecht. Er verfügt über Erfahrung in der Betreuung von KV-übergreifenden Berufsausübungsgemeinschaften und MVZ-Strukturen und den dabei aufkommenden Fragestellungen, beispielsweise der Übernahme und Eingliederung von Arztpraxen oder Bildung und Erweiterung einer vertragsarztrechtlichen Gesellschaftsstruktur. Hierdurch sind ihm speziell Thematiken bekannt, die im Dreiländereck von Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen von den relevanten Behörden jeweils unterschiedlich behandelt werden und daher besonders zu beachten sind.