

Frau Rechtsanwältin Feldmeier-Budelmann ist seit Juni 2019 am Standort Hamburg unserer Kanzlei tätig.
Seitdem berät sie medizinische Leistungsträger auf dem Gebiet des Medizin- und Vertragsarztrechts. Ihre Beratungsschwerpunkte liegen im Vertragsarztrecht unter Berücksichtigung der sich dabei ergebenden Überschneidungen zu weiteren Rechtsgebieten wie dem ärztlichen Berufsrecht und des Gesellschafts- und allgemeinen Vertragsrechts.
Aufgrund der langjährigen Erfahrung in der Betreuung (arzt-)haftungsrechtlicher Mandate berät Frau Feldmeier-Budelmann unsere Mandanten hinsichtlich möglicher Risiken in haftungsrechtlicher Hinsicht und unterstützt die Heilberufsträger, Haftungsfälle zu vermeiden sowie im Falle einer Inanspruchnahme bei der wirksamen Abwehr von Schadensersatzansprüchen. Daneben verfügt Frau Feldmeier-Budelmann über eine langjährige, fundierte prozessuale Erfahrung vor den bundesweit ansässigen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.
Weiterhin betreut sie Mandanten in gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen und medizinrechtlichen Vertragsgestaltungen.