

Herr Rechtsanwalt Steinhäuser entdeckte bereits früh sein Interesse an der Medizin und besuchte während des Studiums der Rechtswissenschaften die Vorlesungen der Rechtsmedizin für Juristen. Herr Rechtsanwalt Steinhäuser ist nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums in Kiel seit 2005 in Hamburg tätig. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit erstrecken sich auf das Arzt- und Vertragsarztrecht sowie auf das Tierarztrecht. In gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Ärzten ist Herr Steinhäuser in Eil- und Hauptsacheverfahren bundesweit vor den Zivil- und Sozialgerichten sowie Schiedsgerichten tätig. Herr Steinhäuser prüft und bewertet im Zusammenhang mit M&A-Prozessen für Mandanten die Einhaltung medizinrechtlicher Vorgaben einschließlich etwaiger Risiken und begleitet Mandanten bei der medizinrechtlichen Integration, insbesondere im Vertragsarztrecht und Strahlenschutzrecht. Daneben berät Herr Steinhäuser Mandanten in medizinstrafrechtlichen Fragen und tritt als Verteidiger vorwiegend im Team mit Strafverteidigern vor Staatsanwaltschaften und Strafgerichten auf.